|
Download
Schulordnung
Merkblatt
Fehlzeiten
|
|
Haus- und
Schulordnung
In unserer Schule sollen sich
alle wohl fühlen – SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen
und Eltern.
Für ein gutes Zusammenleben
ist uns wichtig, dass wir hilfsbereit, rücksichtsvoll und
höflich miteinander umgehen, Verständnis für andere haben,
pünktlich und zuverlässig sind und Natur und Umwelt
verantwortungsvoll behandeln.
Ein
verantwortungsvolles Miteinander erfordert Regeln, die von allen
befolgt werden:
Allgemeines zur
Schulgemeinschaft:
Es ist selbstverständlich, dass das
Eigentum anderer – also auch schuleigene Materialien und das
Schulinventar – pfleglich behandelt, d.h. nicht beschmutzt, zerstört
oder entwendet wird.
Meinungsverschiedenheiten und
Probleme sollen gewaltfrei gelöst werden. Auch Gewaltandrohungen
sollen unterbleiben.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt,
hat das Recht, in angemessener Form mit einer Lehrerin oder der
Schulleiterin darüber zu sprechen.
Wer die Hausordnung missachtet,
stört das Zusammenleben und muss mit Konsequenzen rechnen.
Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude:
Das Schulgelände darf während der
Unterrichtszeiten sowie während der Pausen nicht verlassen
werden.
Um Unfälle zu vermeiden, sind im
Schulgebäude Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Fußball darf nur
auf der Fußballwiese gespielt werden.
Im Gebäude ist das Fahren mit
Skateboards, Inlineskates, Rollschuhen usw. untersagt. Fahrräder
werden in den Fahrradständern vor dem Haupteingang abgestellt.
Materialien, Einrichtungsgegenstände
sowie das Gebäude selbst sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige
Zerstörung und Beschädigungen von Lernmitteln müssen auf Kosten der
Erziehungsberechtigten des Verursachers behoben werden.
Um die Selbstständigkeit der Kinder
zu fördern, begleiten Eltern ihre Kinder nur in Ausnahmefällen zur
Klasse. Eine kurze Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr ist hiervon
ausgenommen.
Nach dem Unterricht sind die
Klassenräume in sauberem (besenreinem) Zustand zu verlassen, die
Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Rollos
hochzudrehen und das Licht auszuschalten. Die jeweilige Lehrkraft
schließt den Raum ab.
Die Schule und der Schulträger
übernehmen bei Verlust von Wertgegenständen keine Haftung. Deshalb
sollten Wertgegenstände möglichst nicht mitgebracht werden.
Handys und
elektronische Unterhaltungsmedien dürfen von den Schülerinnen und
Schülern nicht mitgebracht werden. Bei Missachtung wird das
entsprechende Gerät eingesammelt und kann von den
Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
|
|
zu
Fehlzeiten, zu Beurlaubungen, Unfällen und
Versicherungsangelegenheiten
Wie gehe ich vor, wenn …
> mein Kind
krank ist
Rufen Sie bitte am Morgen des ersten
Fehltages im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank. Benutzen Sie
hierzu bitte auch den Anrufbeantworter.
Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage,
geben Sie bitte am ersten Tag nach dem Fehlen eine schriftliche
Entschuldigung mit.
Dauert die Krankheit länger als eine
Woche an, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Hat Ihr Kind eine ansteckende,
meldepflichtige Krankheit (alle Kinderkrankheiten, Lausbefall, usw.)
muss die Schule sofort nach Feststellung informiert werden. Das Kind
darf erst dann wieder den Schulbesuch aufnehmen, wenn eine
schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes der Schule
vorgelegt wird.
In Krankheitsfällen unmittelbar vor
und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
> mein Kind
beurlaubt werden soll
Wenn Ihr Kind zu wichtigen
Angelegenheiten beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte rechtzeitig
(2 bis 3 Wochen vorher) einen formlosen schriftlichen Antrag an die
Schulleitung. Unmittelbar vor und nach den Ferien darf
generell keine Beurlaubung ausgesprochen werden. Über
Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der
Schulaufsicht. Nimmt ein Kind unentschuldigt vor oder nach den
Ferien nicht am Unterricht teil, wird das Schulamt benachrichtigt,
das über weitere Maßnahmen (z.B. Geldbuße) befindet.
> mein Kind
während des Unterrichts einen Unfall hat oder schwer erkrankt
Erkrankt ein Kind während des
Unterrichts oder erleidet einen Unfall, so werden Sie sofort
telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der
Schule eine Notfallnummer angeben, unter der Sie bzw. eine
Bezugsperson immer erreichbar sind.
> mein Kind
einen Unfall auf dem Schulweg oder bei Klassenfahrten hat
Auf dem direkten Schulweg, in der
Schule, bei Unterrichtsgängen und bei Klassenfahrten ist Ihr Kind
unfallversichert. Diese Versicherung bezieht sich nur auf Unfälle,
nicht auf Krankheiten z.B. während einer Klassenfahrt.
Schulunfälle werden direkt über die Schulversicherung abgerechnet.
Sie bekommen von uns Aufkleber, die Sie dem zuerst behandelnden Arzt
aushändigen.
>
mein Kind etwas verliert oder ihm etwas
gestohlen wird
Sachschäden bzw. Verlust von
Eigentum sind nicht über den Schulträger versichert. Daher
raten wir davon ab, Wertgegenstände mit in die Schule zu nehmen.
> mein Kind
etwas zerstört
Zerstörungen können immer passieren.
Sie müssen nicht unbedingt mutwillig sein. Verursacht Ihr Kind einen
Sachschaden, muss dies über Ihre private Haftpflichtversicherung
abgerechnet werden.
Manchmal ist es schwierig, bei Rangeleien den Verursacher zu finden.
Die Schule wird in diesem Fall die Beteiligten ansprechen, um eine
Lösung zu finden.
|