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Schulordnung

Merkblatt
Fehlzeiten

 

  Haus- und Schulordnung  

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen – SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen und Eltern.

Für ein gutes Zusammenleben ist uns wichtig, dass wir hilfsbereit, rücksichtsvoll und höflich miteinander umgehen, Verständnis für andere haben, pünktlich und zuverlässig sind und  Natur und Umwelt verantwortungsvoll behandeln.

Ein verantwortungsvolles Miteinander erfordert Regeln, die von allen befolgt werden: 

Allgemeines zur Schulgemeinschaft:

Es ist selbstverständlich, dass das Eigentum anderer – also auch schuleigene Materialien und das Schulinventar – pfleglich behandelt, d.h. nicht beschmutzt, zerstört oder entwendet wird.

Meinungsverschiedenheiten und Probleme sollen gewaltfrei gelöst werden. Auch Gewaltandrohungen sollen unterbleiben. 

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, in angemessener Form mit einer Lehrerin oder der Schulleiterin darüber zu sprechen. 

Wer die Hausordnung missachtet, stört das Zusammenleben und muss mit Konsequenzen rechnen.

 Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude:

Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten sowie während der Pausen nicht verlassen werden. 

Um Unfälle zu vermeiden, sind im Schulgebäude Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Fußball darf nur auf der Fußballwiese gespielt werden.

Im Gebäude ist das Fahren mit Skateboards, Inlineskates, Rollschuhen usw. untersagt. Fahrräder werden in den Fahrradständern vor dem Haupteingang abgestellt.

Materialien, Einrichtungsgegenstände sowie das Gebäude selbst sind pfleglich zu behandeln. Mutwillige Zerstörung und Beschädigungen von Lernmitteln müssen auf Kosten der Erziehungsberechtigten des Verursachers behoben werden.

Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, begleiten Eltern ihre Kinder nur in Ausnahmefällen zur Klasse. Eine kurze Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr ist hiervon ausgenommen.

Nach dem Unterricht sind die Klassenräume in sauberem (besenreinem) Zustand zu verlassen, die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Rollos hochzudrehen und das Licht auszuschalten. Die jeweilige Lehrkraft schließt den Raum ab.

Die Schule und der Schulträger übernehmen bei Verlust von Wertgegenständen keine Haftung. Deshalb sollten Wertgegenstände möglichst nicht mitgebracht werden.

Handys und elektronische Unterhaltungsmedien dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden. Bei Missachtung wird das entsprechende Gerät eingesammelt und kann von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.

 
 

zu Fehlzeiten, zu Beurlaubungen, Unfällen und Versicherungsangelegenheiten  

Wie gehe ich vor, wenn …                         

 >  mein Kind krank ist

Rufen Sie bitte am Morgen des ersten Fehltages im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank. Benutzen Sie hierzu bitte auch den Anrufbeantworter.

Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, geben Sie bitte am ersten Tag nach dem Fehlen eine schriftliche Entschuldigung mit.

Dauert die Krankheit länger als eine Woche an, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.

Hat Ihr Kind eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit (alle Kinderkrankheiten, Lausbefall, usw.) muss die Schule sofort nach Feststellung informiert werden. Das Kind darf erst dann wieder den Schulbesuch aufnehmen, wenn eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes der Schule vorgelegt wird.

In Krankheitsfällen unmittelbar vor und nach den Ferien ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.

 >  mein Kind beurlaubt werden soll

Wenn Ihr Kind zu wichtigen Angelegenheiten beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte rechtzeitig (2 bis 3 Wochen vorher) einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Unmittelbar vor und nach den Ferien darf generell keine Beurlaubung ausgesprochen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Schulaufsicht. Nimmt ein Kind unentschuldigt vor oder nach den Ferien nicht am Unterricht teil, wird das Schulamt benachrichtigt, das über weitere Maßnahmen (z.B. Geldbuße) befindet.

 >  mein Kind während des Unterrichts einen Unfall hat oder schwer erkrankt           

Erkrankt ein Kind während des Unterrichts oder erleidet einen Unfall, so werden Sie sofort telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der Schule eine Notfallnummer angeben, unter der Sie bzw. eine Bezugsperson immer erreichbar sind.

 >  mein Kind einen Unfall auf dem Schulweg oder bei Klassenfahrten hat  

Auf dem direkten Schulweg, in der Schule, bei Unterrichtsgängen und bei Klassenfahrten ist Ihr Kind unfallversichert. Diese Versicherung bezieht sich nur auf Unfälle, nicht auf Krankheiten z.B. während einer Klassenfahrt.  Schulunfälle werden direkt über die Schulversicherung abgerechnet. Sie bekommen von uns Aufkleber, die Sie dem zuerst behandelnden Arzt aushändigen.

 >  mein Kind etwas verliert oder ihm etwas gestohlen wird  

Sachschäden bzw. Verlust von Eigentum sind nicht über den Schulträger versichert. Daher raten wir davon ab, Wertgegenstände mit in die Schule zu nehmen.

 >  mein Kind etwas zerstört

Zerstörungen können immer passieren. Sie müssen nicht unbedingt mutwillig sein. Verursacht Ihr Kind einen Sachschaden, muss dies über Ihre private Haftpflichtversicherung abgerechnet werden.

Manchmal ist es schwierig, bei Rangeleien den Verursacher zu finden. Die Schule wird in diesem Fall die Beteiligten ansprechen, um eine Lösung zu finden.